
Forschungszulage ab 28.03.2024 noch attraktiver
- 2,5 Millionen Euro jährliche Förderung pro Unternehmensverbund
- 25 % Förderung auf Personalausgaben ohne Overheads
- 25 % Förderung auf Investitionsabschreibungen
- 17,5 % Förderung bei in Auftrag vergebener F&E-Tätigkeit
- 10 % KMU Bonus
- 70 € pro Stunde für Einzelunternehmer
Forschungszulage ab 2024 auf 2,5 Mio € jährlich angehoben
Mit dem am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Wachstumschancengesetz, bekommt die steuerliche Forschungszulage ab dem 28. März 2024 starken Aufwind. Neben einer deutlichen Aufstockung in mehreren Punkten ist das Forschungszulagengesetz vollständig entfristet. Damit ist dieses Förderinstrument nun als dauerhafte Institution in der Förderlandschaft anzusehen und wird den Standort Deutschland nachhaltig stärken.
Große Unternehmen profitieren von erhöhtem Maximalbetrag
Durch das Wachstumschancengesetz wird die Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Effektiv bedeutet das, dass die jährliche Förderhöhe von bisher 1 Million Euro auf künftig 2,5 Millionen Euro angehoben wird. Insbesondere größere Unternehmen dürften hier hellhörig werden. Gab es in einigen Betrieben in der Vergangenheit Zweifel darüber, ob der Antragsaufwand für 1 Millionen Euro an jährlichen Fördermitteln gerechtfertigt ist, werden die 2,5 Millionen Euro ab 2024 deutlich überzeugender sein.
Investitionen neben Personalkosten nun förderfähig
Keine Änderung gibt es bei den Personalkosten, die weiterhin mit 25 % gefördert werden. Die Neuerung an dieser Stelle ist allerdings, dass künftig auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig sind, die zwingend für ein F&E-Vorhaben notwendig sind. Gerade der Deutsche Maschinenbau, dessen Projekte oftmals höhere Investitionen erfordern, wird diese Änderung wertschätzen.
KMU erhalten Sonderstatus
Da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weniger von der erhöhten Maximalförderung profitieren werden, wurde an dieser Stelle eine andere Stellschraube gewählt. Durch einen KMU-Bonus von 10% erhöht sich die Förderquote auf 35%. Damit profitieren kleinere Unternehmen künftig von effektiv 40% höheren Fördersummen als bisher bei gleichen Ausgaben. Zwar könnten KMU ab 2024 theoretisch bis zu 3,5 Mio € jährlich an Förderung erhalten, allerdings ist dies realistisch eher unwahrscheinlich in Anbetracht der Ausgaben von KMUs für F&E.
Auftragsforschung wird leicht aufgewertet
Auch bei der Auftragsforschung gibt es eine Erhöhung. Durften bisher 60 % der Rechnungssumme in die Bemessungsgrundlage aufgenommen werden, sind dies künftig 70 %. Im Klartext heißt das, dass sich in Zukunft eine effektive Förderquote bei Auftragsforschung von 17,5 % für große Unternehmen und 24,5 % für KMU ergibt. Vergibt ein Unternehmen also Teile seines F&E-Projektes an Forschungseinrichtungen oder dritte Unternehmen, kann ab 2024 ein leicht erhöhter Prozentsatz geltend gemacht werden.
Auch Einzelunternehmer stärker wertgeschätzt
Auch Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern werden künftig stärker honoriert. Eigene Arbeitsstunden werden nun mit 70 € statt bisher mit 40 € berücksichtigt.
Nutzen Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen
Bei VANTURIOUS helfen wir Ihnen, die vielfältigen Vorteile der Forschungszulage zu nutzen. Unser zielgerichteter Ansatz vereinfacht den Prozess und maximiert Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – von A wie Antrag bis Z wie Zulage.
Die ersten Fristen laufen Ende 2024 ab. Nutzen Sie daher jetzt die Chance letztmalig Projekte bis 2020 rückwirkend zu beantragen.
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